Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

Die nachfolgenden Begriffe werden für diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen wie folgt definiert:

- LEISTUNGSERBRINGER: Das Unternehmen bzw.die Person, die die zu buchenden Leistungen anbietet und je nach Absprache höchstpersönlicherbringt: Marcus Jändrosch • Lead with Presence, Poisentalstraße 140, 01705Freital, Deutschland. Erreichbar per E-Mail an marcus.jaendrosch@arcor.de bzw.telefonisch unter + [Bitteergänzen]. Die üblichen Erreichbarkeiten liegen werktags zwischen 10:00 und 16:00Uhr mit Ausnahme von Feiertagen am Geschäftssitz des LEISTUNGSERBRINGERS.

- KUNDE: Kunden der Leistungen können sowohl Privatpersonen gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB sein.

- PARTEIEN: Unter dem Begriff PARTEIEN werden Regelungen erfasst, die sowohl für den KUNDEN als auch für denLEISTUNGSERBRINGER gelten sollen.

- LEISTUNG: Unter den Begriff der LEISTUNG werden alle vom LEISTUNGSERBRINGER für den KUNDEN erbrachte Dienstleistungenerfasst. Darunter fallen alle erbrachten Leistungen als Speaker, sowie die allgemeine Consulting Tätigkeit.

- AGB: Die Abkürzung für allgemeineGeschäftsbedingungen.

2. Allgemeines / Geltungsbereich / Leistung

2.1 Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäfte sowie alle sonstigen Absprachen zwischen den PARTEIEN, in die Sie einbezogen worden sind. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der LEISTUNGSERBRINGER hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.2 Ein Vertrag zwischen den PARTEIEN kommt durch individuelle Absprache zwischen dem LEISTUNGSERBRINGER und dem KUNDEN zustande. Der KUNDE kann die Leistungen des LEISTUNGSERBRINGERS durch individuelle Beauftragung in Textform oder mündlich anfragen. Die LEISTUNG wird durch den LEISTUNGSERBRINGER im Anschluss individuell auf die Ansprüche des jeweiligen KUNDEN zugeschnitten und kann daher in der Ausgestaltung variieren. Die Beratung durch den LEISTUNGSERBRINGER stellt ausdrücklich keine psychotherapeutische oder sonstige psychologische Behandlung dar. Zur Behandlung medizinischer Fälle wird ausdrücklich dazu geraten eine Behandlung bei Fachpersonal vorzunehmen

2.3 Sämtliche Maßnahmen, die der KUNDE möglicherweise aufgrund von Beratungsleistungen durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Alle vom LEISTUNGSERBRINGER durchgeführten LEISTUNGEN schulden nicht das Herbeiführen eines bestimmten (wirtschaftlichen oder persönlichen) Erfolges.

2.4 Der Vertrag kommt ausschließlich zustande mit dem Einzelunternehmen Marcus Jändrosch • Lead with Presence, Poisentalstraße 140, 01705 Freital, Deutschland bzw. deren jeweiligem Rechtsnachfolger.

2.5 Der Vertragstext (einschließlich der AGB) wird vom LEISTUNGSERBRINGER gespeichert. Die Vertragsinformationen zum jeweiligen Auftrag werden dem KUNDEN in einem gesonderten Text (Mail) übermittelt.

2.6 Abweichende AGB des KUNDEN erkennt der LEISTUNGSERBRINGER nicht an, es sei denn er hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.7 Der KUNDE und die Person, die LEISTUNGEN des LEISTUNGSERBRINGERS in Anspruch nimmt, müssen nicht identisch sein. Der Empfänger der LEISTUNG ist jedoch durch den KUNDEN auf diese AGB hinzuweisen.

3. Durchführung der Leistung

3.1  Alle LEISTUNGEN werden entsprechend der Absprache zwischen dem LEISTUNGSERBRINGER und dem KUNDEN in Person, digital, fernmündlich oder im Hybriden Format erbracht.

3.2 Soweit eine Hybride oder digitale Leistungserbringung vereinbart wird, obliegt die Auswahl der eingesetzten Meeting-Software dem LEISTUNGSERBRINGER. Dieser wird im Rahmen der Kontaktaufnahme auf die Software hinweisen.

3.3  Die Teilnahme an der digitalen LEISTUNG setzt daher einen Breitband-Internetanschluss und einen Computer bzw. Smartphone mit aktuellem technischem Standard voraus. Der KUNDE ist für die Einhaltung dieser Voraussetzungen selbst verantwortlich. Bei Verwendung älterer oder anderer Systeme und Programme kann es zu Darstellungs- und Funktionsfehlern kommen. Die Nutzung einer aktuellen Version des jeweils verwendeten Betriebssystems wird empfohlen. Soweit die Konferenzsoftware eine eigene APP anbietet, sollte diese verwendet werden.

3.4 Die LEISTUNG ist nur zum geplanten Zeitpunkt in Echtzeit verfügbar, wird nicht aufgezeichnet und kann nicht nachträglich noch einmal abgerufen werden. Die Aufzeichnung von LEISTUNGEN durch einen KUNDEN sowie die Weitergabe an Dritte (auch in Auszügen) ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

3.5 Die Lieferung der LEISTUNG erfolgt durch den Versand der Einwahldaten an den KUNDEN und die Durchführung der jeweiligen gebuchten Einheiten.

3.6 Der Termin der Erbringung der vereinbarten LEISTUNGEN wird zwischen den PARTEIEN gesondert festgelegt.

3.7 Im Falle von Problemen bei der Übermittlung der Einwahldaten wird der LEISTUNGSERBRINGER den KUNDEN unverzüglich informieren.

3.8 Die Sprache für die Erbringung der LEISTUNG ist ausschließlich deutsch.

4. Vertragsschluss/ Anmeldung / Unterbeauftragung

4.1  Bei den allgemeinen Beratungsleistungen, Vorträgen und Tätigkeiten als Speaker, so wie allen sonstigen individuell zwischen dem KUNDEN und dem LEISTUNGSERBRINGER abzustimmenden Leistungen kann der KUNDE den LEISTUNGSERBRINGER per E-Mail, mündlich oder in Schriftform mit der Durchführung der individuellen Beratung beauftragen.
Mündlich erteilte Aufträge für LEISTUNGEN wird der LEISTUNGSERBRINGER durch Übermittlung einer E-Mail dem KUNDEN bestätigen. [DLDjBS1] Der KUNDE muss durch kurze Mail oder Nachricht den Inhalt des Vertrages bestätigen. Angebote des LEISTUNGSERBRINGERS sind freibleibend. Die Erteilung eines Auftrags, der sich auf ein Angebot des LEISTUNGSERBRINGERS bezieht, stellt nur ein Vertragsangebot des KUNDEN dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der LEISTUNGSERBRINGER das Vertragsangebot des KUNDEN durch Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail oder Brief) annimmt. Der Beginn der LEISTUNG steht einer Auftragsannahme gleich.

5. Absage eines Termins / Leistungshindernisse

5.1 VereinbarteTermine sind grundsätzlich verbindlich.

5.2 Eine Absage/Verschiebung eines Termins durch den KUNDEN ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bis zu 14 Werktagen vor dem Termin kostenfrei möglich. [DLDjBS1] Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Das gilt nicht, wenn der KUNDE nachweisen kann, dass der Schaden auch sonst nicht entstanden wäre oder geringer als das vereinbarte Entgelt ist. Maßgebend ist die Übermittlung der Absage bzw. Verschiebung durch den KUNDEN.

5.3 Der LEISTUNGSERBRINGER ist berechtigt, gebuchte Termine mit einer Vorlaufzeit von spätestens 1 Werktagen abzusagen, falls der LEISTUNGSERBRINGER beispielsweise durch ein plötzliches, unabwendbares Ereignis, wie z.B. kurzfristiger Erkrankung ausfällt oder anderweitige Störungen im Geschäftsbetrieb auftreten, die nicht vom LEISTUNGSERBRINGER zu vertreten sind. Für den Fall der Absage einer Veranstaltung durch den LEISTUNGSERBRINGER kann der KUNDE den Termin nach seiner Wahl an einem anderen Termin nach Verfügbarkeit nachholen oder den Vertrag kündigen.

5.4 Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6. Honorar

6.1 Das vereinbarte Honorar des LEISTUNGSERBRINGERS beinhaltet bei Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Sonstige Kosten fallen nur im Rahmen individueller Vereinbarungen an. Zahlungen werden – soweit keine abweichende Bestimmung der Zahlung durch den KUNDEN vorliegt - der Reihe nach mit Kosten, Zinsen und der jeweils ältesten Schuld des KUNDEN verrechnet. Skonto-Abzügen wird widersprochen.

6.2  Für die Nutzung der digitalen Webkonferenzen und die Bereitstellung durch den LEISTUNGSERBRINGER fallen keine über die normalen Internet gebühren des KUNDEN hinausgehenden Kosten an.

6.3 Zahlungen sind per Banküberweisung auf das vom LEISTUNGSERBRINGER angegebene Konto vorzunehmen.

6.4 Das Honorar ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen dem KUNDEN und dem LEISTUNGSERBRINGER bzgl. der durchzuführenden Beratung bzw. aus dem konkreten Angebot. Bei Abrechnung auf Stundensatzbasis erfolgt die Abrechnung anhand der tatsächlich erbrachten Stunden. Soweit eine Pauschale vereinbart worden ist, ergibt sich das Honorar und der Umfang der LEISTUNG aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.

6.5 Die Abrechnung erfolgt bei KUNDEN, die Privatpersonen sind, nach jedem durchgeführten Termin bzw. bei durchgeführten Beratungsstunden nach Abschluss des Kalendertages, an dem die LEISTUNG oder eine TEILLEISTUNG erbracht wurde. Der LEISTUNGSERBRINGER ist zur Teilabrechnung erbrachter LEISTUNGEN berechtigt. Soweit terminbezogene Leistungen erbracht werden, erfolgt die Abrechnung nach Durchführung des Termins. Finden mehrere Termine statt, wird nach jedem Termin der entsprechende Teilbetrag abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6.6 Soweit im Rahmen der Beauftragung Reisekosten anfallen, werden – sofern nicht im Vertrag oder durch abweichende Absprache vereinbart – diese von dem AUFTRAGGEBER wie folgt erstattet:
-  KFZ: 0,50 €/KM
- Zug: vollständiger Ticketpreise für eine Fahrt 1. Klasse inkl. Reservierungsgebühr
- Flug: vollständiger Ticketpreis Economy Class
- Öffentlicher Personennahverkehr: Kosten für die Nutzung des sonstigen ÖPNV
- Taxi: Tatsächlich anfallende Kosten

6.7 Soweit eine Übernachtung notwendig ist werden die PARTEIEN die Kostentragung gemeinsam besprechen.

6.8 Es fallen keine Versandkosten an.

6.9 Das vereinbarte Honorar ist auch dann zu entrichten, wenn der KUNDE in Annahmeverzug gerät und/oder trotz vertragsgemäßer LEISTUNG, die LEISTUNG, auf Grund nicht im Einflussbereich von des LEISTUNGSERBRINGERS liegender Umstände, nicht nutzen kann. Ersparte Aufwendungen und ggf. anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder das mutwillige Unterlassen hiervon muss sich der LEISTUNGSERBRINGER jedoch anrechnen lassen.

7. Recht auf Widerruf

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesetzlichen Regelungen zu einem eventuell bestehenden Widerrufsrecht ergeben sich ausschließlich aus der Widerrufsbelehrung, die dem KUNDEN vom LEISTUNGSERBRINGER zur Verfügung gestellt wird.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der KUNDE ist verpflichtet, dem LEISTUNGSERBRINGER die im Rahmen der LEISTUNG benötigten Informationen, Inhalte und Unterlagen (z.B. Informationen, Problembeschreibungen, etc.) rechtzeitig und kostenlos in digitaler Form und in üblichen Dateiformaten und Auflösungen (z.B. als JPEG, PNG, PDF, etc.) zur Verfügung zu stellen.

8.2 Der KUNDE stellt den LEISTUNGSERBRINGER auf erstes Anfordern von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der LEISTUNGSERBRINGER Vorlagen vom KUNDEN zur Verwendung im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt wurden.

8.3 Alle vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen werden vom LEISTUNGSERBRINGER sorgfältig behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet.

9. Regeln der Zusammenarbeit der Parteien

9.1  Erbringt der LEISTUNGSERBRINGER seine LEISTUNG vereinbarungsgemäß vor Ort beim KUNDEN, hat dieser unentgeltlich alle Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der LEISTUNG erforderlich sind. Dazu gehört die Bereitstellung notwendiger Arbeitsräume, Infrastruktur, Hardware und/oder Software, pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand.

9.2 Die zwischen den PARTEIEN vorbereitenden Gespräche sind die Grundlage für die LEISTUNG. Die PARTEIEN stimmen diese in Kooperation und gegenseitigem Vertrauen ab. Beim KUNDEN sollen freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse in Gang gesetzt werden Die LEISTUNG ist prozessbegleitend, eine vom KUNDEN gewünschte Umsetzung von Vorschlägen muss von diesem eigenverantwortlich geleistet werden. Der LEISTUNGSERBRINGER überwacht diesen Prozess nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt im Rahmen der gemeinsamen Gespräche.

10. Beendigung

10.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

10.2 Das Recht der PARTEIEN zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund (z.B. §§ 626, 627 BGB) bleibt unberührt. Insbesondere kann jede PARTEI den Vertrag kündigen, wenn die Erfüllung des Vertrages oder der Vertragszweck durch das schuldhafte Verhalten der anderen PARTEI derart gefährdet ist, dass der kündigenden PARTEI die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

11. Geheimhaltung

11.1  Die PARTEIEN verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z.B. Informationen, Erläuterungen und Dokumente), die rechtlich geschützt sind, schützenswert sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, soweit kein gesetzlicher Fall des § 3 Geschäftsgeheimnisgesetz vorliegt.

11.2 Die PARTEIEN werden Veröffentlichungen über die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen PARTEI abstimmen (Zustimmungsvorbehalt).

11.3 Alle Rechte für die ausgehändigten Unterlagen liegen beim LEISTUNGSERBRINGER oder Dritten. Die analoge oder digitale Vervielfältigung der ausgehändigten Unterlagen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

12. Haftung

12.1 Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den LEISTUNGSERBRINGER richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

12.2 Die Haftung des LEISTUNGSERBRINGERS ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit des LEISTUNGSERBRINGERS, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des LEISTUNGSERBRINGERS. Soweit die Haftung des LEISTUNGSERBRINGERS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des LEISTUNGSERBRINGERS.

12.3 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den LEISTUNGSERBRINGER oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des LEISTUNGSERBRINGERS beruhen, haftet der LEISTUNGSERBRINGER nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.4 Sofern der LEISTUNGSERBRINGER zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung von des LEISTUNGSERBRINGERS auf typischerweise entstehende Schäden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

13. Alternative Streitbeilegung

13.1 KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung im Sinne des § 36 VSBG in Anspruch zu nehmen. Der LEISTUNGSERBRINGER nimmt nicht an dem alternativen Streitbeilegungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil.

13.2  Das Schlichtungsverfahren ist keine zwingende Voraussetzung für die Anrufung der zuständigen ordentlichen Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit zur Beilegung von Differenzen dar, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können.

13.3  Andere nationale Regelungen zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

14. SonstigeBestimmungen / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen der Geschäftssitz des ANBIETER in , 01705 Freital.

14.3  Gegenüber Verbrauchern wirkt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.